Maklervereinbarung

Präambel
Die MGIS und der Makler wollen im Bereich der Vermittlung von Versicherungsprodukten zusammenarbeiten. Die nachfolgende Vereinbarung ist Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen der Vermittlung von Versicherungen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien wie folgt:

Maklervereinbarung
Die Maklervereinbarung stellt die Grundlage für alle Bereiche der Zusammenarbeit dar.

Rechtsstellung
Die MGIS ist als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO registriert und tätig.

Der Makler ist als Handelsmakler gemäß der § 93 ff. HGB tätig. Er erhält auf Grund dieser Vereinbarung das Recht Versicherungen zu vermitteln. Voraussetzung ist jedoch, dass der Makler über die jeweils erforderliche Gewerbegenehmigung gemäß § 34d Abs.1 GewO verfügt.

Der Makler wird als treuhänderischer Sachwalter im Auftrag seiner Kunden tätig.

Mit dieser Vereinbarung wird der Makler nicht durch die MGIS beauftragt, sondern er wird auf der Grundlage von Maklerverträgen mit seinen Kunden tätig und hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit, ausschließlich die Interessen seiner Kunden zu berücksichtigen. Der Makler ist weder Erfüllungsgehilfe der MGIS noch vertritt er dieselbe.

Der Makler unterliegt keinerlei Umsatzvorgaben durch die MGIS. Er ist nicht verpflichtet, ausschließlich für die MGIS tätig zu werden und kann seine Vermittlungsleistungen auch gegenüber anderen Pools, Versicherungsgesellschaften etc. erbringen.

Der Makler erhält mit dieser Vereinbarung das Recht, Produkte von Produktpartnern der MGIS nach seiner Wahl und Entscheidung zu vermitteln. Hinsichtlich der Produktauswahl unterliegt der Makler keinerlei Beschränkungen, sondern ist einzig den Interessen seiner Kunden verpflichtet.

Die MGIS hat das Recht, Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen und sonstigen Produkten jederzeit ohne Begründung abzulehnen. Sie wird eine Ablehnung im vorgenannten Sinne dem Makler spätestens zehn Tage nach Einreichung des entsprechenden Antrages mitteilen.

Der Makler ist für die seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen selbst verantwortlich.

Er garantiert, für den Fall der Vermittlung von Versicherungen eine Gewerbegenehmigung gem. § 34d Abs. 1 GewO innezuhaben.

Die Aufgabe der MGIS ist es, eine Verbindung zu den Produktpartnern herzustellen und bei der Abwicklung des eingereichten Geschäftes zu unterstützen. Es handelt sich um eine rein administrative Tätigkeit. MGIS trifft keine Produktempfehlungen.

Der Makler erhält von den Versicherungsgesellschaften eine eigenständige Courtagezusage oder eine Vermittlernummer in Anlehnung an MGIS. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, wie z. B. Abschluss-, Bestands- und Folgecourtage sowie Haftungsrisiko für vordiskontierte Produkte, bestehen zwischen dem Makler und der jeweiligen Gesellschaft.

Werbematerialien sind durch den Makler als solchen zu bezeichnen. Die Verwendung des/der MGIS bzw. mobilversichert-Logos ist mit schriftlicher Zustimmung der MGIS grundsätzlich möglich. In jedem Fall bestätigt der Makler darauf hinzuweisen, dass er als unabhängiger Makler tätig wird.

Technische Anforderungen zur Vertragsabwicklung
Der Makler bestätigt, für die gesamte Vertragslaufzeit sowie nachvertraglich für den Zeitraum, in welchem eine Courtagefortzahlung stattfindet und das Kontokorrentverhältnis besteht, einen Internet-Zugang sowie eine E-Mail-Adresse vorzuhalten.

Der Makler bestätigt, seinen Zugang im geschlossenen Bereich unter www.mobilversichert .de bzw. seinen E-Mail-Account gleich einem Postbriefkasten zu überprüfen und eingehende Nachrichten entsprechend zur Kenntnis zu nehmen. Zudem bestätigt der Makler, die persönlichen Zugangsdaten zum geschlossenen Bereich der MGIS sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Dem Makler ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können und der Inhalt der E-Mails zur Kenntnis Dritter gelangen kann. Die MGIS haftet für derartige Schäden nur dann, wenn sie auf Vorsatz beruhen.

Die MGIS wird die in den Kontaktdaten angegebene E-Mail-Adresse des Maklers für vorgenannten Post- und Schriftverkehr verwenden. Der Makler bestätigt, bei einer Änderung seiner E-Mail-Adresse diese unverzüglich im MVP von mobilversichert zu ändern oder der MGIS schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass er keine E-Mail-Adresse mehr unterhält. Für diesen Fall ist die MGIS berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen.

Kundenschutz
Die MGIS gewährt dem Makler einen umfangreichen Kundenschutz für die Dauer dieses Vertrages.

Die MGIS bestätigt, vom Makler geworbene Kunden nicht ohne dessen Genehmigung zu werblichen Zwecken zu kontaktieren.

Die MGIS bestätigt, keine Kundendaten an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Kundendaten im Rahmen der Vermittlung von Verträgen an die jeweiligen Produktpartner sowie Softwaredienstleister.

Datenschutz
Der Makler bestätigt, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Er wird insbesondere keine Kundendaten erheben, verarbeiten oder speichern, wenn er hierzu nicht auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Regelung berechtigt ist. Vor der Erhebung, Verarbeitung und/oder Speicherung
von Daten lässt sich der Makler grundsätzlich eine entsprechende Datenschutz-Einwilligungserklärung eines jeden Kunden schriftlich erteilen. Im Rahmen der Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung des Kunden wird der Makler diesen in gesetzeskonformer Art und Weise auf die Zusammenarbeit mit der MGIS hinweisen und dafür Sorge tragen, dass sich die Einwilligungserklärung des Kunden auch auf die Zusammenarbeit mit der MGIS erstreckt.

Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung in Textform gekündigt werden.

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